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Berufsgenossenschaftliche Regeln - Kontaminierte Bereiche

BGR 128 - Richtlinie "Kontaminierte Bereiche" (bisher ZH 1/183)


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1.

Anwendungsbereich

2.

Begriffsbestimmungen

3.

Allgemeine Anforderungen

4.

Vergabe von Aufträgen

5.

Koordinierung

 

5.1

Bestellung eines Koordinators

 

5.2

Aufgaben und Eignung eines Koordinators

6.

Leitung und Aufsicht

 

6.1

Leitung

 

6.2

Aufsicht

7.

Beschäftigungsbeschränkungen

 

7.1

Jugendliche

 

7.2

Frauen

 

7.3

Alleinarbeit

8.

Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen

 

8.1

Bereiche mit unbekannten Gefahrstoffbelastungen

 

8.2

Bereiche mit bekannten Gefahrstoffbelastungen

 

8.3

Arbeits- und Sicherheitsplan

 

8.4

Verpflichtung des Auftragnehmers

 

8.5

Beratung durch Sachverständige

9.

Messtechnische Überwachung der Arbeitsplätze

 

9.1

Art und Umfang der Messungen

 

9.2

Nichtanwendbarkeit messtechnischer Überwachung und Beurteilung

 

9.3

Messgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre

10.

Vorausgehende Untersuchungen

 

10.1

Begehung

 

10.2

Bohrungen und Sondierungen

 

10.3

Arbeiten in und an Schürfgräben und Schürfen

11.

Durchführung von Bauarbeiten

 

11.1

Allgemeines

 

11.2

Anzeigepflicht

 

11.3

Baustelleneinrichtung

 

11.4

Erdbaumaschinen, Fahrzeuge

 

11.5

Maßnahmen gegen Gefahrstoffe

 

11.6

Maßnahmen bei explosionsfähiger Atmosphäre

 

11.7

Bauarbeiten auf Deponien

 

11.8

Abbruch kontaminierter baulicher Anlagen

12.

Zusätzliche Bestimmungen für Anlagen und Einrichtungen zur Sanierung kontaminierter Böden, Flüssigkeiten und baulicher Anlagen (Sanierungs-anlagen)

13.

Zusätzliche Bestimmungen für die Sanierung von gefahrstoffbelasteten Böden durch biologische Arbeitsstoffe (Mikrobiologische Sanierungsverfahren)

14.

Brandschutz

15.

Rettung und Erste Hilfe

16.

Notfallausweis

17.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

18.

Betriebsanweisung

19.

Unterweisung

20.

Persönliche Schutzausrüstung

21.

Hautschutz

22.

Zeitpunkt der Anwendung

 

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Reichstraße 37-39

tel:  0208 - 41 13 43

45479 Mülheim/Ruhr   

fax: 0208 - 41 14 42

www.mtm.de


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