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Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden

Fassung April 2000


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4.

Ermittlung der PAK-Belastung in Räumen und Empfehlung expositionsmindernder Maßnahmen


Im folgenden werden Hinweise zur Ermittlung der PAK-Belastung in Räumen sowie Empfehlungen gegeben, wann expositionsmindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Die Vorgehensweise ist im Ablaufschema dargestellt.

Überlegungen, ob expositionsmindernde Maßnahmen in Frage kommen, sind nur angezeigt, wenn für die bauliche Anlage überhaupt die Anwendung von teerhaltigen Parkettklebstoffen in Betracht zu ziehen ist. Kann dies von vornherein ausgeschlossen werden, ist die PAK-Belastung auf andere Quellen zurückzuführen. Hierbei ist vor allem an intensives Rauchen, eventuell auch an offene Feuerstellen (Kamine) zu denken.

Die in der Einleitung beschriebenen teer- und bitumenhaltigen Klebstoffe fallen durch ihre dunkle Farbe auf. Ist der fragliche Klebstoff nicht schwarz/dunkel gefärbt, so kann die Verwendung solcher Klebstoffe ausgeschlossen werden.

Bei schwarz/dunkel gefärbten Klebstoffen sollte in weiteren Untersuchungen zunächst die BaP-Konzentration festgestellt werden. Die Entnahme der Klebstoffprobe kann - je nach Parkettzustand - z. B. mit einer Bohrung oder nach Entfernung eines Stabes am Rande des Parketts erfolgen. Liegt der BaP-Gehalt unter 10 mg BaP/kg Klebstoff (bezogen auf den reinen Klebstoff), kann die Verwendung eines Teerklebstoffs ausgeschlossen werden.

Bei BaP-Gehalten über 10 mg BaP/kg Klebstoff (bezogen auf den reinen Klebstoff) sollte der Parkettzustand in die weitere Beurteilung einbezogen werden. Befindet sich der Parkettboden in einem ordnungsgemäßen Zustand, sind - unabhängig vom BaP-Gehalt des Klebstoffs - keine weiteren Untersuchungen oder expositionsmindernden Maßnahmen erforderlich.

Allerdings sollte der Parkettboden regelmäßig überprüft und immer in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Das gilt auch für Parkettböden, die sich zwar in einem einwandfreien baulichen Zustand befinden, aber in dem in der Einleitung angegebenen fraglichen Zeitraum der Verwendung dunklen Klebstoffs hergestellt wurden und bei denen auf Klebstoffuntersuchungen verzichtet wurde.

Bei Verwendung teerhaltiger Klebstoffe kann demgegenüber ein schadhafter Parkettboden zu einer erhöhten PAK-Belastung im Raum führen. Ein schadhafter Parkettboden liegt vor, wenn


das Parkett ganz oder in (größeren) Teilbereichen, z. B. an den Rändern, lose liegt oder

Fugen zwischen den Parkettstäben von größer als 2 mm vorhanden sind oder

der Unterboden nicht intakt ist, also z. B. hohle Stellen aufweist oder das Parkett nachfedert.


Bei BaP-Gehalten über 10 mg BaP/kg Klebstoff und schadhaftem Parkettboden sollte im nächsten Schritt eine Analyse des Bodenstaubs (Frischstaub, Alter: 4 bis 7 Tage) durchgeführt werden. Hierzu muss der Zustand des Parkettbodens vor der Entnahme der Klebstoffprobe wiederhergestellt werden.

In Aufenthaltsräumen - ausgenommen Wohnungen und andere Räume, in denen sich Säuglinge und Kleinkinder über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehrere Stunden am Tag aufhalten und in denen nutzungsbedingt Expositionen über Staub zu erwarten sind, wie Kindertagesstätten oder Heime - sollten die BaP-Konzentrationen 100 mg BaP/kg Frischstaub nicht überschreiten. Andernfalls sollten expositionsmindernde Maßnahmen eingeleitet werden.

Handelt es sich dagegen um die vorher ausgenommenen Wohnungen und anderen Räume wie z. B. Kindertagesstätten oder Heime, sollten expositionsmindernde Maßnahmen bereits bei BaP-Konzentrationen über 10 mg BaP/kg Frischstaub vorgenommen werden.

Werden die angegebenen Staubwerte bei solchen Nutzungen nicht überschritten, so besteht zum Zeitpunkt der Untersuchung aus hygienischen Gründen kein Handlungsbedarf. Allerdings ist im Laufe der weiteren Nutzung mit einer Verschlechterung des Parkettzustands zu rechnen. Deshalb sollte, wenn die Anwendung teerhaltigen Klebstoffs in Wohn- und Aufenthaltsräumen bestätigt wurde, regelmäßig eine Kontrolle auf Verschlechterung des Parkettzustands vorgenommen werden. Wird eine Verschlechterung festgestellt, sollten Staubanalysen und/oder ggf. expositionsmindernde Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Probenahme von Hausstaub ist nach der Richtlinie E-VDI 4300, Blatt 8, Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Probenahme von Hausstaub, durchzuführen. Es wird empfohlen, die Methode 6.1, Probenahme mit Planfilter, einzusetzen mit der Maßgabe, keine Klebstoffpartikel aus Parkettfugen und -rissen zusätzlich mit dem Staub auf der Parkettoberfläche zu erfassen. Für die analytische Bestimmung der BaP-Konzentration im Klebstoff und Hausstaub werden die Verfahren und technischen Regeln in Anhang 2 empfohlen.

Mit Messungen zur Bestimmung der BaP-Konzentration im Klebstoff und Hausstaub sollten nur geeignete Laboratorien/Messstellen beauftragt werden, die ausreichende Maßnahmen zur internen und externen Qualitätssicherung nachweisen können. Über die Messungen sind Berichte zu verfassen, die alle beurteilungsrelevanten Daten, insbesondere gemäß E-VDI 4300 Blatt 8, Punkt 7.2.6 und Anhang A sowie gemäß EN 45001 Punkt 9.4.3, enthalten müssen.


Ablaufschema
zur Ermittlung der PAK-Belastung in Räumen
und Empfehlung expositionsmindernder Maßnahmen

 


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