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Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden

Fassung April 2000


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5.

Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung in Räumen

5.1

Grundsätze

Zur Verminderung der PAK-Belastung in Räumen, in denen Parkettböden mit Teerklebstoffen verlegt sind, kommen folgende Gruppen von Maßnahmen in Betracht:


Verschließen von Fugen und Neuversiegelung des Parkettbodens

Abdichten mit einem neuen Bodenbelag,

Entfernen des Parkettbodens und Absperren des Teerklebstoffs,

Entfernen des Parkettbodens und des Teerklebstoffs.


Folgende Grundsätze sollten beachtet werden:


1.

Expositionsmindernde Maßnahmen sind als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Bestimmungen zu planen. Dabei sind in jedem Einzelfall insbesondere auch die Belange des Wärme-, Schall-, Feuchte und Brandschutzes zu berücksichtigen.

2.

Es sind nur Firmen zu beauftragen, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen.

3.

Die Arbeiten müssen staubarm durchgeführt werden. Durch geeignete Maßnahmen, z. B. dicht schließende Abschlüsse des Arbeitsbereichs, ist sicherzustellen, dass freigesetzte PAK-haltige Stäube nicht in andere Gebäudebereiche gelangen können. Das Betreten des Arbeitsbereichs durch unbeteiligte Dritte ist zu verhindern.

4.

Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Gebäudenutzer und der Umwelt während der Arbeiten sind zu beachten. Hierzu wird auf Abschnitt 6 verwiesen. Weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Personen außerhalb des Arbeitsbereichs sind nicht erforderlich.

5.

PAK-haltige Materialien, die nach der Durchführung der Maßnahmen abgesperrt im Fußboden verbleiben, sollten dem Gebäudeeigentümer von dem ausführenden Unternehmer mitgeteilt und vom Gebäudeeigentümer im Hinblick auf eine sachgerechte Behandlung bei späteren Umbaumaßnahmen dokumentiert werden.


Es wird empfohlen, die Räume - soweit sie weiterhin genutzt werden - bis zur Durchführung expositionsmindernder Maßnahmen ausreichend zu lüften und regelmäßig feucht zu reinigen.



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