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Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden

- PCB-Richtlinie NRW -
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 3.7.1996 - II B 4-476.101


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1.

Geltungsbereich


Diese Richtlinie gilt für die Bewertung und Sanierung von Gebäuden, in denen Bauprodukte oder Bauteile enthalten sind, die PCB in offener Anwendung enthalten (Primärquellen) oder damit kontaminiert sind (Sekundärquellen).


2.

Mitgeltende Regelungen


Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere die geltenden Regelungen


des Bauordnungsrechts,

des Arbeitsschutzrechts,

des Immissionsschutzrechts und

des Abfallrechts


zu beachten. Auf spezielle Rechtsvorschriften und technische Regeln wird in den einzelnen Abschnitten hingewiesen.


3.

Bewertung und Überprüfung
der PCB-Belastung von Räumen


3.1

Bewertung der PCB-Belastung von Räumen und
der Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen


Von PCB-belasteten Baustoffen und Bauteilen in Räumen können Gesundheitsrisiken für die Nutzer der Räume ausgehen. Das gesundheitliche Risiko steigt mit der Konzentration der PCB-Gehalte in der Raumluft, der Nutzungsart und der Aufenthaltsdauer im Raum.

Die folgende Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung erfolgt aufgrund der toxikologischen Bewertung von PCB in der Innenraumluft dauerhaft genutzter Räume durch das frühere Bundesgesundheitsamt und die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (AGLMB). Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB vom 14./15.6.1993 werden folgende Empfehlungen für sachgerecht angesehen:


Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m³ Luft sind als langfristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert).

Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und 3000 ng PCB/m³ Luft ist die Quelle der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigen. Zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben. Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng PCB/m³ Luft (Sanierungsleitwert),

Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3000 ng PCB/m³ Luft sind akute Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen). Bei entsprechenden Befunden sollen unverzüglich Kontrollanalysen durchgeführt werden. Bei Bestätigung des Wertes sind in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentrationen von PCB zu ergreifen. Der Zielwert liegt auch hier bei weniger als 300 ng PCB/m³ Luft.


Großflächige Primärquellen (Farbanstriche, Brandschutzanstriche, Deckenplatten u. a.) enthalten oftmals ein hochchloriertes PCB-Gemisch (Chlophen A 50/60). Dabei gibt es besondere Risiken:


Anders als bei kleinflächigen Primärkontaminationen ist die Direktaufnahme über die Haut und oral durch kontaminierte Partikel aus Abrieb zu beachten.

Anders als bei niedrigchlorierten Primärquellen findet sich in der Raumluft in der Regel auch ein hochchloriertes Raumluftmuster wieder.

Gleichzeitig zum PCB-Gehalt steigt in der Regel der Dioxin- bzw. Furananteil im kontaminierten Material.


Das bedeutet eine besondere Bewertung hochchlorierter, großflächiger Primärkontaminationen. Zusätzlich zum absoluten Gehalt PCB-kontaminierter Raumluft muß der Chlorgehalt der Quelle kritisch gewürdigt werden. Zur Erläuterung wird auf folgendes hingewiesen:

Dieser Bewertung hegt eine tolerable tägliche Aufnahmemenge (TDI-Wert) von 1 µg PCB/kg Körpergewicht zugrunde, der vom früheren Bundesgesundheitsamt und der Deutschen Forschungsgemeinschaft abgeleitet wurde.

Die täglich über die Nahrung aufgenommene Menge liegt derzeit bei 0,1 µg/kg Körpergewicht. Eine zusätzliche Belastung über die Atemluft ist unter Vorsorgeaspekten soweit wie möglich einzuschränken. Als vertretbar könnte bis zu 10% des TDI-Wertes angesehen werden, d.h. 0,1 µg PCB/kg Körpergewicht/Tag. Dieser Wert wird bei einer Aufenthaltsdauer von 24 Stunden pro Tag bei Raumluftkonzentrationen von 300 ng PCB/m³ Luft erreicht.

In Räumen mit im Jahresmittel zu erwartenden Raumluftkonzentrationen über 3000 ng PCB/m³ Luft kann der genannte TDI-Wert allein durch die inhalative Aufnahme überschritten werden; in diesen Fällen sind daher Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ist angezeigt;


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