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TRGS 616 - Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungs-beschränkungen für Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Technische Regeln für Gefahrstoffe - Mai 1994 (BArbBl. 5/94 S. 43)


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Einleitung


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgegeben. Dieses Blatt enthält Vorschläge für den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren sowie Verwendungsbeschränkungen für die Anwendung von polychlorierten Biphenylen (PCB) und Vorschläge zur Reinigung und Wiederbefüllung PCBhaltiger Transformatoren.

Es ist berücksichtigt, daß in dieser TRGS vorgeschlagene Maßnahmen vom Grundsatz her technisch geeignet sind. Das gesundheitliche Risiko wird durch ihre Anwendung verringert. Das Ökologische Risiko ist berücksichtigt worden. Im Einzelfall muß jedoch sorgfältig geprüft werden, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen auch im Hinblick auf die betriebsspezifischen Besonderheiten geeignet und zumutbar sind. Eine Unterschreitung von Grenzwerten entbindet nicht von der Prüfung der Einsatzmöglichkeit der in dieser TRGS vorgeschlagenen Maßnahmen.

Hinsichtlich des Anwendungsbereiches der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 2 und 3 der GefStoffV hingewiesen.

Vorschriften der Verordnung über Gefahrstoffe (GefStoffV) sind eingearbeitet und kursiv dargestellt. Die aufgeführten Normen sind deutsche Regelungen. Falls einheitliche Normen auf EG-Basis vorhanden sind, sind diese ebenfalls benannt.


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