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TRGS 616 - Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungs-beschränkungen für Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Technische Regeln für Gefahrstoffe - Mai 1994 (BArbBl. 5/94 S. 43)


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5.

Verwendung


Aufgrund der inzwischen abgelösten Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Beschränkungen von PCB, PCT und VC) - 10. BImSchV - vom 26. Juli 1978 (BGBl. I S. 1138) wurde die Verwendung von PCB in Schmierstoffen als Zusatzstoffe oder Weichmacher für Lacke, Kunststoffe und Wachse sowie zu Kitten, Spachteln und Vergußmassen, Papierbeschichtungsmittel, Klebstoffe, Imprägnier- und Flammschutzmittel, Trägersubstanz für Insektizide, Schweröl in Ringwaagen und Sperrflüssigkeiten in Meßgeräten für aggressive Medien verboten.

Solche Anwendungen sind in dieser Technischen Regel für Gefahrstoffe nicht mehr beschrieben.


5.1

Kondensatoren


Bis 1984 wurde in Kondensatoren fallweise PCB als Imprägnierflüssigkeit eingesetzt. Seit 1984 werden in der Bundesrepublik Deutschland keine Kondensatoren, die PCB enthalten, neu in den Verkehr gebracht. Da Kondensatoren eine Standzeit von mehr als 30 Jahren haben können, sind zur Zeit noch viele PCB-haltige Kondensatoren in Gebrauch. Nach § 54 Abs. 4 GefStoffV dürfen Kondensatoren mit mehr als 1 l PCB-haltiger Flüssigkeit ab dem 01.01.1994 nicht mehr verwendet werden.


5.2

Transformatoren


Bis 1984 wurden Transformatoren in Verkehr gebracht, die als Kühlmittel Askarele enthielten, die aus Gemischen von PCB und mehrfach-chloriertem Benzol bestanden. Es existieren weiterhin Transformatoren mit anderen Isolierflüssigkeiten, die aber mit PCB verunreinigt wurden. Da Transformatoren eine Standzeit von mehr als 30 Jahren haben, sind Askarel-Transformatoren weiterhin in Betrieb. Nach § 54 Abs. 4 GefStoffV dürfen PCB-haltige Transformatoren ab dem 01.01.2000 nicht mehr verwendet werden.


5.3

Hydraulikflüssigkeiten im Untertagebergbau


Hydraulikflüssigkeiten im Untertagebau müssen hinsichtlich der brandtechnischen, technologischen und bergbauhygienischen Eigenschaften den Kriterien des 7. Luxemburger Berichtes entsprechen. Ausnahmen sind nur aufgrund bergpolizeilicher Vorschriften möglich.

Ab 1984 wurden im Steinkohlenbergbau unter Tage die PCB-haltigen Hydraulikflüssigkeiten durch PCB-freie Hydraulikflüssigkeiten ersetzt. Bis Ende 1989 war diese Umstellung abgeschlossen. Die als Ersatzstoffe verwendeten Tetrachlorbenzyltoluole (Ugilec 141) werden seit 1990 auch nicht mehr eingesetzt.

Es ist aber nicht auszuschließen, daß mit Polychlorierten Biphenylen bzw. Polychloriertem Diphenylmethan (PCDM) verunreinigte Betriebsmittel (> 50 ppm PCB/CDM) weiterhin in Betrieb sind.

Anwendungsgebiete sind:

Seilbahnhäspel,

Walzenschrämlader,

Bremsgeräte an Förderbändern,

Blindschacht-Förderanlagen,

Strömungskupplungen.


6.

Ersatzstoffe und Ersatzverfahren


6.1

Kondensatoren


Es werden als Imprägniermittel entweder einige der unter Nummer 6.4 aufgeführten Stoffe eingesetzt oder Ersatzverfahren angewandt.


6.1.1

Ersatzstoffe


Die nach 1984 eingesetzten Imprägniermittel unterscheiden sich in einigen Eigenschaften von den Askarelen und sind nicht mehr schwer entflammbar.


6.1.2

Ersatzstoffe


Im Niederspannungsbereich (kleiner als 1000 V Wechselspannung) werden MKK-Kondensatoren eingesetzt. Diese besitzen eine Kunststoff-Folie, auf die Metallbeläge aufgedampft sind. Die Folie dient als Träger und als Dielektrikum. Diese Kondensatoren enthalten kein flüssiges Tränkmittel mehr.

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