MTM-News
Auf unserer Newsseite bieten wir Ihnen aktuelle Neuigkeiten zum Thema Planen und Bauen im Bestand.
August 2012
Anpassung der Abfallschlüssel für PAK-haltige Abfälle
PAK-Hinweise - Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden
September 2011
Änderungen und Ergänzungen der TRGS 559 "Mineralischer Staub"
Bekanntmachung des BMAS vom 20.07.2011 - IIIb1-36628-1 -
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) hat Ergänzungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 559 „Mineralischer Staub“ beschlossen (Nummer 5 „Arbeitsmedizinische Prävention“).
Die TRGS 559 „Mineralischer Staub“, bekannt gegeben im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) vom 22. Februar 2010 (GMBl 2010, S. 459) wird wie folgt geändert und ergänzt:Bekanntmachung des BMAS
Umwelt-Kooperationsbörse im Rahmen des "SETAC Europe 20th Annual Meeting"
Besuchen Sie uns in der Zeit vom 23. - 27. Mai 2010 auf der Umwelt-Kooperationsbörse im Rahmen des "SETAC Europe 20th annual meeting ", in Seville.
http://seville.setac.eu
September 2009 - MTM wird 20
Anfang September durften wir unser 20 jähriges Bestehen feiern. In diesem Zuge haben wir unser cooperate identity bzw. design sowie unseren Internetauftritt modernisieren und anpassen lassen. Wir freuen uns auf weitere erfolgreiche Jahre mit unseren Kunden.
Umwelt-Kooperationsbörse im Rahmen der Messe "for waste"
Besuchen Sie uns in der Zeit vom 30.März -01. April 2010 auf der Umwelt-Kooperationsbörse im Rahmen der Messe "for waste" in Prag.
www.forwaste.cz
Neufassung der TRGS 521 im Frühjahr 2008
Im Zuge der Neugestaltung der Gefahrstoffverordnung GefStoffV vom Jahresbeginn 2005 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Februar 2008 eine Neufassung der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" herausgegeben.
Sie gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen für den Umgang mit den so genannten "alten" Mineralwollen, bei denen krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden und beschreibt dafür betriebliche und organisatorische Schutz-maßnahmen und Anforderungen.
Die Neufassung der TRGS 521 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 14, am 25.03.2008 bekannt gemacht.
Novellierung der TRGS 519 im Januar 2007
Am 09.02.2007 wurde für den Bereich Arbeiten mit Asbest und Asbestprodukten im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBI Nr. 6/7 S. 122 eine Neufassung der TRGS 519: "Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" veröffentlicht. Sie wurde notwendig, um eine Anpassung an die Neugestaltung der Gefahrstoffverordnung GefStoffV vom Jahresbeginn 2005 zu gewährleisten
Asbest (aus dem griechischen: asbestos = unvergänglich) sind natürlich vorkommende, filzige Mineralfasern. Chemisch betrachtet ist Asbest äußerst widerstandsfähig. Es ist nicht entflammbar, wärme- und elektrisch isolierend und weist eine hohe Zugfestigkeit bei gleichzeitiger Elastizität auf.
Aufgrund dieser Eigenschaften wurde Asbest vielseitig unter anderem als Brandschutz in Platten, Rohren, Wellplatten und Lüftungsleitungen eingesetzt (z. B. als Asbest-zementprodukte). Es findet sich außerdem in verwendeten Klebstoffen, Dichtungsmassen und Kitten.
Beim Menschen haben sich asbesthaltige Faserstäube eindeutig krebserzeugend gezeigt. In diesem Zusammenhang nachgewiesen wurden:
- Asbestose (Staublunge durch Asbestfasern)
- Mesotheliom
- Bronchialkarzinom
Zu beachten sind die inhaltlichen Änderungen der Neufassung in Bezug auf neue Grenzwerte für "Arbeiten geringen Umfangs". Die diesbezügliche Faserkonzentration, die unterschritten werden muss, wurde von 150.000 auf 100.000 Fasern/m³ reduziert und somit verschärft. (vgl. Punkt 2.9 Arbeiten geringen Umfangs). Für Arbeiten "geringer Exposition" ist die Asbestfaserkonzentration von 15.000 Fasern/m³ beibehalten worden.
Ebenfalls wurde die Mitteilungsfrist von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen an die zuständige Behörde von 14 auf 7 Tage verkürzt (vgl. Punkt 3.2 Mitteilung an die Behörde).
