

Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)
Anhang 2 - Anforderungen an Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe aus Kunststoffen
1 Dicke der Beschichtung
Dicke d der Beschichtung im fertigen Zustand: d = 3 mm.
2 Dichtigkeit
a) Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd gemäß DIN 52 615 (im Trockenbereich): sd > 1 m,
b) kapillare Wasseraufnahme als Wasseraufnahmekoeffizient w nach DIN 52 617: w < 0,25 kg/(m2h0,5).
3 Mechanische Widerstandfähigkeit im gealterten Zustand (nach 28 Tagen Lagerung bei 60 ºC)
a) Bei Einbeulung bzw. Ausbeulung von 3 mm an einem beschichteten Aluminiumblech von 0,3 mm Dicke beim Impact-Test bei der Prüfung mit dem Gerät nach Erichsen Typ 304 (Prüfschichtdicke s ≤ 1 mm): keine Risse.
b) Bei Anwendung einer Verformungsarbeit von 3 Nm auf einen beschichteten Mineralfaser-Spritzputz: keine Risse bzw. kein Durchstoßen.
Als Mineralfaser-Spritzputz sind Platten von etwa 50 x 50 x 3 cm Kantenlänge aus einer bestimmten Brandschutz-Putzbekleidung mit einer Trockenrohdichte von 300 + 60 kg/m³ und einer Abreißfestigkeit von mindestens 0,0010 N/mm² zu verwenden. Die Platten sind überkopf zu verfestigen und zu beschichten.
Wird die Beschichtung ausschließlich für Leichtbauplatten verwendet, so darf dieser Nachweis entfallen.
Bei der Beurteilung von Verfestigungsstoffen darf dieser Nachweis entfallen.
4 Haftzugfestigkeit
Bei der Prüfung der Haftzugfestigkeit am beschichteten Mineralfaser-Spritzputz darf der Bruch nicht zwischen Beschichtung und Spritzputz auftreten.
5 Elastisch-plastisches Verhalten bei Zugbeanspruchung
Reißfestigkeit βz und Bruchdehnung εB beim Zugversuch in Anlehnung an DIN 53 455:
βz lt; 5 N/mm²εB > 100%
davon plastischer Verformungsanteil im gealterten Zustand nach 28 Tagen mindestens 30%; die Messung erfolgt 24 Stunden nach dem Zugversuch.
6 Forderungen an die chemische Zusammensetzung
Keine gesundheitsschädlichen flüchtigen Anteile. Keine wandernden und/oder flüchtigen Weichmacher.
7 Kennwerte zur Identifizierung und Beschreibung der Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe
Verfestigung und Beschichtung müssen mindestens "Normalentflammbar" sein (Klasse B 2 nach DIN 4102) und dürfen nicht "brennend abfallen"; dies ist an Proben nach Abschnitt 3 b nachzuweisen.
8 Forderungen an die Baustoffklasse nach DIN 4201
- IR-Spektogramm,
- Zusammensetzung (flüchtige Bestandteile, Glühverlust und glühverlustfreier Rückstand),
- Viskosität,
- Topfzeit.
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