Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)

Anhang 2 - Anforderungen an Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe aus Kunststoffen

1 Dicke der Beschichtung

Dicke d der Beschichtung im fertigen Zustand: d = 3 mm.

2 Dichtigkeit

a) Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd gemäß DIN 52 615 (im Trockenbereich): sd > 1 m,

b) kapillare Wasseraufnahme als Wasseraufnahmekoeffizient w nach DIN 52 617: w < 0,25 kg/(m2h0,5).

3 Mechanische Widerstandfähigkeit im gealterten Zustand (nach 28 Tagen Lagerung bei 60 ºC)

a) Bei Einbeulung bzw. Ausbeulung von 3 mm an einem beschichteten Aluminiumblech von 0,3 mm Dicke beim Impact-Test bei der Prüfung mit dem Gerät nach Erichsen Typ 304 (Prüfschichtdicke s ≤ 1 mm): keine Risse.

b) Bei Anwendung einer Verformungsarbeit von 3 Nm auf einen beschichteten Mineralfaser-Spritzputz: keine Risse bzw. kein Durchstoßen.

Als Mineralfaser-Spritzputz sind Platten von etwa 50 x 50 x 3 cm Kantenlänge aus einer bestimmten Brandschutz-Putzbekleidung mit einer Trockenrohdichte von 300 + 60 kg/m³ und einer Abreißfestigkeit von mindestens 0,0010 N/mm² zu verwenden. Die Platten sind überkopf zu verfestigen und zu beschichten.

Wird die Beschichtung ausschließlich für Leichtbauplatten verwendet, so darf dieser Nachweis entfallen.

Bei der Beurteilung von Verfestigungsstoffen darf dieser Nachweis entfallen.

4 Haftzugfestigkeit

Bei der Prüfung der Haftzugfestigkeit am beschichteten Mineralfaser-Spritzputz darf der Bruch nicht zwischen Beschichtung und Spritzputz auftreten.

5 Elastisch-plastisches Verhalten bei Zugbeanspruchung

Reißfestigkeit βz und Bruchdehnung εB beim Zugversuch in Anlehnung an DIN 53 455:

βz lt; 5 N/mm²

εB > 100%

davon plastischer Verformungsanteil im gealterten Zustand nach 28 Tagen mindestens 30%; die Messung erfolgt 24 Stunden nach dem Zugversuch.

6 Forderungen an die chemische Zusammensetzung

Keine gesundheitsschädlichen flüchtigen Anteile. Keine wandernden und/oder flüchtigen Weichmacher.

7 Kennwerte zur Identifizierung und Beschreibung der Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe

Verfestigung und Beschichtung müssen mindestens "Normalentflammbar" sein (Klasse B 2 nach DIN 4102) und dürfen nicht "brennend abfallen"; dies ist an Proben nach Abschnitt 3 b nachzuweisen.

8 Forderungen an die Baustoffklasse nach DIN 4201
  • IR-Spektogramm,
  • Zusammensetzung (flüchtige Bestandteile, Glühverlust und glühverlustfreier Rückstand),
  • Viskosität,
  • Topfzeit.